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   BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79   

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BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79 (https://dejure.org/1982,16179)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1982 - 7 AZR 956/79 (https://dejure.org/1982,16179)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1982 - 7 AZR 956/79 (https://dejure.org/1982,16179)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.10.1965 - 2 AZR 2/65

    Dienstschluß - Kollegenkreis - Cafehausrunde - Politisch anfechtbare Äußerungen -

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Abfällige Äußerungen von Arbeitnehmern zu Arbeitskollegei könnten zwar nicht als Grund für eine fristlose Kündigung her angezogen werden, wenn der Arbeitnehmer mit der Diskretion se nes Kollegen hätte rechnen können (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung und BAG AP Nr. 66 zu § 626 BGB).

    Die Privilegierung ehrenrühriger Äußerungen über Vorgesetzte und Mitarbeiter gegenüber Arbeitskollegen, wie sie in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung und AP Nr. 66 zu § 626 BGB beschrieben worden ist, kann nicht erstreckt werden auf derartige Äußerungen gegenüber entfernten Verwandten.

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Das angefochtene Urteil hat zu Recht in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung angenommen, Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt gewesen sind, könnten uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor der Kündigtang entstanden sind (BAG 1h, 65 = AP Nr. 50 und BAG 2h, hOI = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; BGH AP Nr. 26 zu § 626 BGB; Urteil des Senats vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen) .
  • BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 535/59

    Künftige Bindung des Arbeitnehmers - Nachträgliche Jahreserfolgsprämien -

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Da die Beklagten nach wirksamer fristloser Kündigung nicht in Annahmeverzug gekommen sind, könnte die Weihnachtsgratifikation nur aus anderen Rechtsgründen gefordert werden, etwa wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder mit der Begründung, die Weihnachtsgratifikation sei nicht nur gezahlt worden, um einen Anreiz für die Zukunft zu geben, sondern als Belohnung für die Vergangenheit (vgl. BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 2, 175 [1 8 2 ] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1 9 5 2 ; BAG 2, 214 [2153 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 20 ? [2 1 2 ] = AP Nr. 5 zu § 6 2 6 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [2 6 5 ] = AP Nr. 42 zu § 6 2 6 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 2 4, 401 [40 ?] = AP Nr. 65 zu § 6 2 6 BGB [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 2, 175 [1 8 2 ] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1 9 5 2 ; BAG 2, 214 [2153 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 20 ? [2 1 2 ] = AP Nr. 5 zu § 6 2 6 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [2 6 5 ] = AP Nr. 42 zu § 6 2 6 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 2 4, 401 [40 ?] = AP Nr. 65 zu § 6 2 6 BGB [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 2, 175 [1 8 2 ] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1 9 5 2 ; BAG 2, 214 [2153 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 20 ? [2 1 2 ] = AP Nr. 5 zu § 6 2 6 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [2 6 5 ] = AP Nr. 42 zu § 6 2 6 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 2 4, 401 [40 ?] = AP Nr. 65 zu § 6 2 6 BGB [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß Pflichtverletzungen, wie von ihm festgestellt, eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen können (vgl. BAG 3, 193 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB und BAG AP Nr. 1 zu § 124 a GewO, ferner KR-Hillebrecht § 626 BGB Rz 110 und 30)- Im einzelnen hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, die herabsetzenden Äußerungen gegenüber dem Zeugen E seier zwar mehrere Jahre vor Ausspruch der Kündigung geschehen (Ende 1974/Anfang 1975) und.
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Prozeßrügen wegen übergangener Beweisanträge scheitern, wenn in der Revisionsbegründung weder nach Schriftsatz noch - bei umfangreichen Schriftsätzen gar - nach Seitenzahl genau die vorinstanzliche Fundstelle von Beweisanträgen angegeben worden ist (BAG 12, 328 [33] = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 1 a der Gründe]).
  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Abgesehen davon kann das Revisionsgericht vom Landesarbeitsgericht zugelassenes Vorbringen seinerseits nicht als verspätet zurückweisen (BAG 19, 66 = AP Nr. 5 zu Auch materiell kann das Vorbringen der Beklagten im Zusammenhang mit dem Zeugen E nicht als unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gewertet werden. Die Revision meint, das Nachschieben eines erst nach Ausspruch der Kündigung bekanntgewordenen Kündigungsgrundes sei nur zulässig, wenn er mit den ursprünglichen Kündigungsgründen im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehe (Birk in seine Anm. zu AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 58 [593 = AP Nr. 2 zu § 554- ZPO [zu I der Grün de]) muß sich die Revisionsbegründung nach § 554- ZPO mit allen angefochtenen Teilen des Urteils befassen.
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

  • BAG, 08.07.1967 - 3 AZR 271/66

    Teilbetrag einer Gesamtforderung - Einzelbeträge - Anspruchsbegründung -

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2015 - 7 Sa 1243/14

    Zulässigkeit des Auswechselns und Nachschiebens von Kündigungsgründen im

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen bisherigen Entscheidung (Urteil vom 18.01.1980, 7 AZR 260/78; Urteil vom 24.03.1982, 7 AZR 956/79; Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 362/967; Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 264/06, jeweils zitiert nach juris) offen gelassen, ob ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Prozess auch dann möglich ist, wenn die Kündigung dadurch einen völlig anderen Charakter erhält.
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